*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text ausschließlich die männliche Form. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Eine Affäre – das zeigt das aktuelle Beispiel des zwischenzeitlich zurückgetretenen CEO Andy Byron der US-Techfirma Astronomer – kommt in den besten Kreisen vor.
Wenn das Vertrauen zwischen den Ehepartnern durch eine Affäre zerstört wurde, stehen neben emotionalen oft zugleich auch rechtliche und finanzielle Fragen im Vordergrund. Dies insbesondere dann, wenn werthaltige Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen bestehen. Dann stellt sich die entscheidende Frage: Was passiert mit diesen Geschäfts-anteilen im Zuge der Scheidung? Können oder müssen sie übertragen oder verkauft werden? Kann der Ehepartner hierüber mit entscheiden? Und letztlich – wie schütze ich meine Interessen bestmöglich, damit keine unerwünschten Verluste oder Konflikte eintreten.
In diesem Blogeintrag möchte ich Ihnen einen Überblick darüber geben, was im Falle einer Scheidung mit Gesellschaftsanteilen passiert und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Verluste sowie Konflikte zu vermeiden und Interessen bestmöglich zu wahren.
1 | Gesellschaftsanteile sind Vermögenswerte
Gesellschaftsanteile gelten nach deutschem Recht grundsätzlich als Vermögenswerte. Das bedeutet, sie werden im Rahmen der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung berücksichtigt. Gleichwohl ob es sich um Anteile an einer GmbH, einer Partnerschaft oder einer anderen Gesellschaftsform handelt; Fakt ist, sie sind wertvoll und können im Zuge des Scheidungsverfahrens eine maßgebliche Rolle spielen.
2 | Gesetzliche Regelungen – der Zugewinnausgleich und seine Folgen
In Deutschland gilt bei Scheidungen von Gesetzes wegen der sogenannte Zugewinn-ausgleich. Dabei wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe verglichen. Gesellschaftsanteile, die während der Ehe erworben wurden, zählen hier ebenfalls dazu und können die Berechnungsgrundlage des Zugewinnausgleichs maßgeblich werterhöhend beeinflussen. Der Ehegatte, welcher die Geschäftsanteile innehat, sieht sich dann im Zweifel einer erheblichen Zahllast ausgesetzt. Gleichwohl, ob es sich bei dem Wert der Geschäftsanteile mitunter um „bloße Zahlen auf dem Papier“ und mithin keine tatsächlich liquiden Mittel handelt, ist der Zugewinnausgleich ein Zahlungsanspruch in Geld.
Die Folge:
Übertragung oder Verkauf der Anteile
Ohne spezielle Regelungen kann es sein, dass die Anteile verkauft oder übertragen werden müssen, um notwendige Liquidität zu erlangen. Das ist jedoch oft kompliziert, weil Gesellschaftsanteile nicht so einfach wie Sachwerte (bspw. Gold, Fahrzeuge, etc.) veräußert werden können, da meist entsprechende Zustimmungsvorbehalte und anderweitige rechtliche Hürden bestehen. Hieraus resultieren wiederum Unsicherheiten und Risiken, welche sich im Zweifel negativ auf die Kapitalisierung der Geschäftsanteile auswirken.
Wie können Sie sich schützen?
Hier einige wichtige Tipps, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile im Falle einer Scheidung bestmöglich absichern:
1 | Ehevertrag mit klaren Regelungen
Der wohl wichtigste und zugleich rechtssicherste Schritt ist die Erstellung eines Ehe-vertrags. Darin kann neben zahlreichen weiteren Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere festgelegt werden, wie mit Gesellschaftsanteilen im Falle einer Scheidung umgegangen wird. So können Sie beispielsweise vereinbaren, dass Gesellschaftsanteile im Falle einer Scheidung nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen.
2 | Gesellschaftsvertrag mit individuellen Klauseln
Zugleich ist es begleitend sinnvoll, bereits auf Gesellschafterebene vorzusorgen und entsprechende Klauseln in dem Gesellschaftsvertrag zu implementieren, welche dem individuellen Schutzbedürfnis eines jeden Gesellschaftes gerecht werden.
Fazit
Eine rechtzeitige kompetente Rechtsberatung ist essenziell, um sich gegen diese Gefahren zu schützen.
Denn, in jedem Falle sollten Sie am besten bereits bei der Gründung einer Unternehmung (egal welcher Art) Schutzklauseln in Verträge und Satzungen aufnehmen.
Zusätzlich sollten Ihre Vorsorgedokumente (Vollmachten, Verfügungen, Testament) auf Ihre Vermögensstruktur angepasst und dementsprechend ausgestaltet werden. Sie sollten daher unbedingt entscheiden und rechtssicher verankern, was in einem besonderen Fall (Tod, Scheidung, Trennung) mit Ihren Vermögenswerten – ergo auch mit Ihren Unternehmungen und Gesellschaftsanteilen - geschehen soll.
Alternativ werden Sie sich in solch einem Fall nicht nur einem anstrengenden Rechtsstreit unterziehen müssen, sondern im Zweifel auch enorme Verluste erleben.
Bei der LWC- LebensWerke Consulting GmbH beraten und begleiten wir Sie ganzheitlich zu diesen Themen und helfen Ihnen, Ihre Vermögenswerte strategisch und rechtlich zu strukturieren und abzusichern.
Richard Ulrich
Rechtsanwalt