Eine verhängnisvolle Affäre -
Der Fall Andy Byron
Was bei einer Scheidung mit Gesellschaftsanteilen passiert– und wie Sie sich davor schützen können.

Lesezeit: 4 Minuten
Vier Personen, zwei Frauen und zwei Männer, posieren im Business-Outfit vor einem dunklen Hintergrund.
Vier rote Herzballons liegen auf einem schwarzen Müllcontainer mit der Aufschrift „TKO“.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text ausschließlich die männliche Form. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Eine Affäre – das zeigt das aktuelle Beispiel des zwischenzeitlich zurückgetretenen CEO Andy Byron der US-Techfirma Astronomer – kommt in den besten Kreisen vor.
Wenn das Vertrauen zwischen den Ehepartnern durch eine Affäre zerstört wurde, stehen neben emotionalen oft zugleich auch rechtliche und finanzielle Fragen im Vordergrund. Dies insbesondere dann, wenn werthaltige Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen bestehen. Dann stellt sich die entscheidende Frage: Was passiert mit diesen Geschäfts-anteilen im Zuge der Scheidung? Können oder müssen sie übertragen oder verkauft werden? Kann der Ehepartner hierüber mit entscheiden? Und letztlich – wie schütze ich meine Interessen bestmöglich, damit keine unerwünschten Verluste oder Konflikte eintreten.
In diesem Blogeintrag möchte ich Ihnen einen Überblick darüber geben, was im Falle einer Scheidung mit Gesellschaftsanteilen passiert und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Verluste sowie Konflikte zu vermeiden und Interessen bestmöglich zu wahren.
1 | Gesellschaftsanteile sind Vermögenswerte
Gesellschaftsanteile gelten nach deutschem Recht grundsätzlich als Vermögenswerte. Das bedeutet, sie werden im Rahmen der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung berücksichtigt. Gleichwohl ob es sich um Anteile an einer GmbH, einer Partnerschaft oder einer anderen Gesellschaftsform handelt; Fakt ist, sie sind wertvoll und können im Zuge des Scheidungsverfahrens eine maßgebliche Rolle spielen.
2 |  Gesetzliche Regelungen – der Zugewinnausgleich und seine Folgen
In Deutschland gilt bei Scheidungen von Gesetzes wegen der sogenannte Zugewinn-ausgleich. Dabei wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe verglichen. Gesellschaftsanteile, die während der Ehe erworben wurden, zählen hier ebenfalls dazu und können die Berechnungsgrundlage des Zugewinnausgleichs maßgeblich werterhöhend beeinflussen. Der Ehegatte, welcher die Geschäftsanteile innehat, sieht sich dann im Zweifel einer erheblichen Zahllast ausgesetzt. Gleichwohl, ob es sich bei dem Wert der Geschäftsanteile mitunter um „bloße Zahlen auf dem Papier“ und mithin keine tatsächlich liquiden Mittel handelt, ist der Zugewinnausgleich ein Zahlungsanspruch in Geld.
Die Folge:
Übertragung oder Verkauf der Anteile
Ohne spezielle Regelungen kann es sein, dass die Anteile verkauft oder übertragen werden müssen, um notwendige Liquidität zu erlangen. Das ist jedoch oft kompliziert, weil Gesellschaftsanteile nicht so einfach wie Sachwerte (bspw. Gold, Fahrzeuge, etc.) veräußert werden können, da meist entsprechende Zustimmungsvorbehalte und anderweitige rechtliche Hürden bestehen. Hieraus resultieren wiederum Unsicherheiten und Risiken, welche sich im Zweifel negativ auf die Kapitalisierung der Geschäftsanteile auswirken.

Wie können Sie sich schützen?
Hier einige wichtige Tipps, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile im Falle einer Scheidung bestmöglich absichern:
1 |  Ehevertrag mit klaren Regelungen
Der wohl wichtigste und zugleich rechtssicherste Schritt ist die Erstellung eines Ehe-vertrags. Darin kann neben zahlreichen weiteren Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere festgelegt werden, wie mit Gesellschaftsanteilen im Falle einer Scheidung umgegangen wird. So können Sie beispielsweise vereinbaren, dass Gesellschaftsanteile im Falle einer Scheidung nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen.
2 |  Gesellschaftsvertrag mit individuellen Klauseln
Zugleich ist es begleitend sinnvoll, bereits auf Gesellschafterebene vorzusorgen und entsprechende Klauseln in dem Gesellschaftsvertrag zu implementieren, welche dem individuellen Schutzbedürfnis eines jeden Gesellschaftes gerecht werden.
Fazit
Eine rechtzeitige kompetente Rechtsberatung ist essenziell, um sich gegen diese Gefahren zu schützen.
Denn, in jedem Falle sollten Sie am besten bereits bei der Gründung einer Unternehmung (egal welcher Art) Schutzklauseln in Verträge und Satzungen aufnehmen.
Zusätzlich sollten Ihre Vorsorgedokumente (Vollmachten, Verfügungen, Testament) auf Ihre Vermögensstruktur angepasst und dementsprechend ausgestaltet werden. Sie sollten daher unbedingt entscheiden und rechtssicher verankern, was in einem besonderen Fall (Tod, Scheidung, Trennung) mit Ihren Vermögenswerten – ergo auch mit Ihren Unternehmungen und Gesellschaftsanteilen - geschehen soll.
Alternativ werden Sie sich in solch einem Fall nicht nur einem anstrengenden Rechtsstreit unterziehen müssen, sondern im Zweifel auch enorme Verluste erleben.
Bei der LWC- LebensWerke Consulting GmbH beraten und begleiten wir Sie ganzheitlich zu diesen Themen und helfen Ihnen, Ihre Vermögenswerte strategisch und rechtlich zu strukturieren und abzusichern.

Richard Ulrich
Rechtsanwalt
Sie wollen Ihr Vermögen und Ihr Lebenswerk gegen Gefahren und Überraschungen schützen?
ALLES AUS EINER HAND
Wir lassen Sie in dem Prozess der Vorsorge- und Notfallplanung nicht allein.
Beratung ist Chefsache
Unsere Beratung findet ausschließlich durch unsere Geschäftsführer, zertifizierte Generationenberater (IHK) statt, die einschläge Ausbildungen und Beratungserfahrungen in Wirtschaft, Psychologie und Finanzen mitbringen. Auch unsere Partner verfügen ausnahmslos über einschlägige Qualifikationen
Dokumentation ganz einfach
Durch unseren Upload-Service und das hauseigene Notfall-Portal erhalten Sie nicht nur Unterstützung bei der Datenbeschaffung vermögensrelevanter Werte, sondern erhalten auch dauerhaften Zugriff auf alle relevanten Daten, sowie einen unkomplizierten Update-Service.
Ein Fall für den Anwalt
Wir arbeiten mit einem berufserfahrenen Anwalt zusammen und lassen Sie auch bei der Erstellung ihrer RECHTSSICHEREN DOKUMENTE nicht allein. Wir übergeben mit ihnen gemeinsam ihre ausgearbeiteten Bedarfe an Juristen oder moderieren den Prozess, wenn Sie möchten.
UNSERE LEISTUNGEN
Unser Leistungsportfolio ist so komplex wie Ihre individuelle Lebenssituation. Wir bilden Alle Themen rund um Nachfolgeplanung, Vorsorgedokument und intelligente Vermögensplanung an. Hier finden Sie nur einen kleinen Ausschnitt unseres Portfolios.
Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht un Ihren Erweiterungen (Sorgerechtsverfügung, Bankenvollmacht, etc.) regeln Sie, wer Ihre privatesten Angelegenheiten im Bedarfsfall regeln kann und darf.
Patientenverfügung
Kein Thema ist wichtiger als die Gesundheit. Legen Sie fest, wer im Notfall über ihre medizinischen und gesundheitlichen Belange entscheiden und Ihren willen vertreten darf, wenn Sie es nicht können.
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Ein rechtssicheres intelligentes Testament, das Ihre Erbschaft so regelt, wie sie es sich vorstellen und nichts dem Zufall überlässt. Wir klären auf und unser Jurist hilft Ihnen bei der Erstellung.
Finanzplanung
Wir haben selbst jahrelange Erfahrung im Finanzsektor und arbeiten zusätzlich eng mit einem Certified Financial Planer (CFP) zusammen. Ganzheitliche Finanzkonzepte helfen Ihnen und Ihrer Familie, Vermögen zu schützen und zu vermehren.
Versicherungen: Bedarfe und Vermittlung
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Satzungsprüfung, -gestaltung und -erstellung
Durch eine stichhaltige Satzung ihres Unternehmens, können Sie vielen Problemen vorbeugen. Wir zeigen Ihnen ggf. Handlungsbedarfe auf und Erstellen neue Satzungen für Sie.
Unternehmervollmacht
Durch eine gültige Unternehmervollmacht können Sie Vertretern Handlungsanweisungen geben und diese im Bedarfsfall rechtlich legitimieren.
Unternehmertestament
Um Unternehmensnachfolge sauber und rechtlich sicher zu gewährleisten, ist das Unternehmertestament ein Muss. Dadurch beugen Sie einem Zerfall des Unternehmens und Familienstreitigkeiten vor.
WIE WIR ARBEITEN
Ein überfüllter Schreibtisch mit Laptop, Notizbüchern, Ordnern, Stiften und einer Lampe, von oben gesehen.
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DATENAUFNAHME
Wir helfen Ihnen, alle relevanten Unterlagen zu beschaffen. Dafür treten wir für Sie mit Steuerberatern, Finanzberatern oder Gutachtern in Verbindung, wenn Sie das möchten. So machen wir Ihnen den Zugang zum Thema Vorsorge so einfach wie möglich. Auch das Aufbereiten in unserem Portal übernehmen wir gern für Sie.
Ein Mann im Anzug interviewt einen anderen Mann, der am Tisch sitzt; ein Laptop zeigt eine Videokonferenz.
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GANZHEITLICHE BERATUNG
Anhand der im LebensWerke Notfall-Portal hochgeladenen Dokumente und Daten beraten wir Sie ganzheitlich zu ihrer Lebenssituation. Von umfassender Finanzplanung und der Sicherung des operativen Geschäfts in Unternehmen, bis zur intelligenten Gestaltung von Erbschaft - wir stellen Experten für jedes Thema.
Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Füller auf einem Notizblock an einem Holztisch schreibt.
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RECHSSICHERE DOKUMENTE
Nachdem wir ihre Handlungsbedarfe aufgedeckt und Empfehlungen erarbeitet haben, leiten wir Sie an die entsprechenden Juristen oder Behörden weiter. Wir haben vetrauenswürdige und kompetente Partner für die Erstellung ihrer Dokumente. Wenn Sie wünschen, moderieren wir den Prozess und die Kommunikation.
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Eine klare und überzeugende Beschreibung deiner angebotenen Dienstleistungen verhindert, dass die Seitenbesucher direkt nach dem Öffnen der Seite wieder abspringen.
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Wir beraten Sie nach bestem Wissen, aktuellem Erkenntnisstand und unabhängig. Über die Umsetzung der Konzepte entscheiden allein Sie.
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Ihre Dokumente werden anwaltlich geprüft und im Bedarfsfall überarbeitet oder neu erstellt. Im Bedarfsfall vermittel wir an Behörden und Notare.
VERNETZT
Wir verfügen über ein Expertennetzwerk, das Ihnen gern zur Seite steht. Für alle Fragen innerhalb unseres Prozess haben wir die richtigen Partner.
VON MENSCHEN FÜR MENSCHEN
Ein lächelnder junger Mann in einem dunkelblauen Anzug und einem hellbraunen Hemd steht vor schwarzem Hintergrund.
"Vorsorge war nie so wichtig wie heute. - Zum Glück war es auch noch nie so einfach."
Florian Laukner, Geschäftsführer LWC - LebensWerke Consulting GmbH
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, ein Full-Service-Dienstleister für unsere Partner in den Themen Vorsorge und Notfallplanung zu sein. Das gewährleisten wir nicht nur durch unsere umfassende Begleitung, sondern auch durch vertrauenswürdige Partner, die für Sie in allen Themen zur Verfügung stehen. Wir sehen Vorsorgeagentur für unsere Kunden. Das ist einmalig.
Gern nehme ich mich persönlich Ihrer komplexen Lebenssituation an und schaffe gemeinsam mit meinen Partnern Strukturen, die Ihr Lebenswerk, Ihr Vermögen und Ihre Familie schützen.
"Wenn aus dem Nichts alles stillsteht – ist Ihr Unternehmen, Ihre Familie, Ihr Vermögen vorbereitet?"
Jana Singer, Geschäftsführerin LWC - LebensWerke Consulting GmbH
Sie haben den Anspruch zu erfahren, wie viel unentdecktes Risiko in Ihrem Alltag schlummert. Wir kennen die größten Risiken für Unternehmer, wenn der Ernstfall eintritt und keiner vorbereitet ist. Stillstand im Unternehmen, blockiertes Vermögen und familiäres Chaos können Sie mit unserer Hilfe vermeiden.
Daher setzen wir den Fokus auf maßgeschneiderte und gut durchdachte Notfall- und Absicherungsstrategien, die schützen, was ihnen wirklich wichtig ist.
Ich lade Sie herzlich ein, mit uns über Ihre individuelle Situation zu sprechen.
Frau mittleren Alters mit brünetten Haaren, Brille und schwarzem Anzug vor schwarzem Hintergrund.
FÜR UNTERNEHMER
Gerade wenn Sie Unternehmer sind, sind ihre Verantwortlichkeiten meist unverhältnismäßig höher als die eines Angestellten. Sie sind nicht nur verantwortlich für Ihr eigenes Wohl und das Ihrer Familie, sondern auch für Ihr LebensWerk und das Schicksal Ihrer Mitarbeiter
Unternehmervollmacht
Die Unternehmervollmacht sichert die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Notfall. Sie regelt verbindlich, wer für Sie rechtswirksam Entscheidungen treffen darf, wenn Sie ausfallen. Ohne sie drohen Stillstand, Zahlungsausfälle und gerichtliche Betreuungsverfahren.
Unternehmenssatzungen
Die Unternehmenssatzung legt die Spielregeln für Gesellschafter, Geschäftsführung und Entscheidungsprozesse fest. Eine regelmäßige Prüfung oder rechtssichere Neuerstellung schützt vor Streit, Blockaden und haftungsrechtlichen Risiken. Gerade bei Veränderungen im Unternehmen ist eine aktualisierte Satzung unerlässlich.
Unternehmenstestament
Das Unternehmertestament regelt klar, was mit Ihrem Unternehmen im Todesfall geschieht. Es verhindert Erbstreitigkeiten, sichert die Unternehmensfortführung und schützt Familie wie Betrieb. Ohne diese Regelung drohen Zerschlagung, Erbschaftssteuerfallen und Verlust der Handlungsfähigkeit.
Vertretungsregelung
Die Vertretungsregelung legt rechtsverbindlich fest, wer im Unternehmen im Notfall oder bei Ausfall handeln kann und darf. Sie verhindert Stillstand, schützt Verträge, Finanzen und den laufenden Betrieb. Eine klare, rechtssichere Regelung ist essenziell für Kontinuität und Krisenfestigkeit.
Beginnen Sie zu handeln
Mann im dunklen Anzug mit blau-weiß gestreifter Krawatte knöpft sein Jackett vor einer Treppe zu.
In einer Erstberatung besprechen wir Ihre individuelle Lebenssituation und skizzieren mit Ihnen ein Bild Ihrer Familienverhältnisse, Verbindlichkeiten, ihrer Unternehmung(en) und Ihrer Vermögenssverhältnisse. Anschließend zeigen wir erste Handlungsmöglichkeiten auf. Wir entscheiden gemeinsam, ob und wie wir zusammenarbeiten.
  • Kompetent
  • Verbindlich
  • Zeitnah
  • Individuell
TYPISCHE IRRTÜMER
„Mein Ehepartner darf automatisch für mich entscheiden.“
Falsch: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner dürfen nicht automatisch rechtsverbindlich Entscheidungen treffen (z. B. bei medizinischen Eingriffen, Vermögensverwaltung, Behörden).
„Meine Kinder bekommen doch sowieso alles“
Falsch: Zwar gibt es eine gesetzliche Erbfolge – doch bis zum Tod dürfen Kinder nicht automatisch über Vermögen, Immobilien oder Verträge verfügen, selbst wenn sie Erben sind. Außerdem kann die gesetzliche Erbfolge zu Konflikten oder steuerlichen Nachteilen führen.
„Mein Testament regelt alles.“
Falsch: Ein Testament greift erst nach dem Tod, nicht bei vorübergehender Handlungsunfähigkeit.
„Ein handgeschriebener Zettel reicht als Vollmacht.“
Falsch: Eine einfache Notiz ist meist nicht ausreichend – insbesondere nicht gegenüber Banken, Behörden oder medizinischen Einrichtungen.
„Ich habe doch eine GmbH – das schützt mich.“
Falsch: Auch ein GmbH-Geschäftsführer muss handlungsfähig sein. Ist er es nicht, steht das Unternehmen still, wenn keine Vorkehrungen (z. B. Ersatz-Geschäftsführer) getroffen wurden.
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