*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text ausschließlich die männliche Form. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Vorsorgevollmacht – das eine Dokument, das jeder Unternehmer haben muss.
Es gibt ein Dokument, das im Leben jedes Menschen eine zentrale Rolle spielt – aber gerade Unternehmer haben es erstaunlich oft nicht geregelt: die Vorsorgevollmacht.
Damit sind ausdrücklich nicht die Unternehmervollmacht, nicht die Handlungsvollmacht im Unternehmen, nicht die Gesellschafterregelungen, gemeint.
Sondern die ganz persönliche Rechtssicherheit, wenn Sie selbst ausfallen.
Und genau hier beginnt der größte Irrtum überhaupt:
Viele Unternehmer glauben, dass Ehepartner, Kinder oder enge Vertraute automatisch entscheiden dürfen. Das klingt logisch – ist aber in Deutschland schlicht falsch.
Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand irgendetwas. Punkt.
Das bedeutet ganz konkret:
Ihre Familie darf keine medizinischen Entscheidungen treffen. (Ausnahme § 1358 „Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ (gilt 6 Monate und nur für Gesundheitsfragen)
Niemand darf mit Ärzten sprechen oder Auskünfte erhalten.
Niemand darf Anträge stellen oder Entscheidungen unterschreiben.
Niemand kann Verträge kündigen oder Zahlungen stoppen.
Niemand hat Zugriff auf Unterlagen oder Konten.
Niemand kann alltägliche Dinge regeln, die plötzlich lebenswichtig werden.
In diesem Fall übernimmt das Betreuungsgericht – mit Gutachten, Wartezeit und einer fremden Person, die plötzlich das Sagen hat und im Zweifelsfall dem Ehepartner sogar Geld zuteilt und gemeinsame Konten auflöst.
Nicht Ihr Ehepartner. Nicht Ihre Kinder. Nicht Ihre Vertrauensperson. Sondern jemand, den Sie noch nie gesehen haben.
In einer Situation, in der Ihre Familie ohnehin belastet ist, entsteht so ein zusätzlicher Ausnahmezustand. Und das nur, weil ein einziges Dokument fehlt.
Die Vorsorgevollmacht ist deshalb kein juristisches Extra, das man irgendwann mal erledigt. Sie ist das Fundament Ihrer privaten Handlungsfähigkeit.
Sie regelt, wer:
für Sie sprechen darf,
Entscheidungen über medizinische Eingriffe (vielleicht auch laut Patientenverfügung) trifft,
über Aufenthaltsort, Pflege und Versorgung bestimmt,
Finanzen verwaltet,
Verträge fortführt oder beendet,
Post und Dokumente empfängt,
und grundsätzlich Ihre persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regelt.
Das alles klingt selbstverständlich – ist es aber nicht.
Viele Unternehmer treffen Entscheidungen über Millionen, führen Teams, bauen Firmen auf und tragen Verantwortung für andere. Und gleichzeitig fehlt ihnen das wichtigste Dokument, das sicherstellt, dass im eigenen Leben überhaupt jemand handlungsfähig bleibt, wenn sie es einmal nicht mehr können.
Die private Vorsorgevollmacht ist deshalb kein „Seniorenthema“, kein „später mal“, kein „ich kümmere mich drum, wenn ich Zeit habe“. Sie ist ein Basic. Ein absolutes Minimum. Der erste Stein im Fundament jeder sinnvollen Planung.
Und wer Unternehmer ist, darf seine private Handlungsfähigkeit nicht dem Zufall überlassen – denn wenn Sie persönlich ausfallen, fällt nicht nur Ihr Alltag aus, sondern fast immer eine ganze Verantwortungskette mit Ihnen.
Deshalb gilt ohne Übertreibung: Ohne Vorsorgevollmacht ist alles andere zweitrangig.
Florian Bergheimer, Geschäftsführer der LWC - LebensWerke Consulting GmbH
Psychologe (M.Sc.) & Generationenberater (IHK)